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Steiner Reifen- und Mineralölhandel GesmbH
Tiroler Straße 35
9800 Spittal an der Drau
Telefon: +43 4762 38 42
Fax: +43 4762 3842 - 5
E-Mail: steiner-spittal@utanet.at
Internet: www.steiner-spittal.at

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 38 57 12 01

Firmenbuchnummer: FG Klagenfurt 132557m

Inhaltlich Verantwortlicher: Steiner Reifen- und Mineralölhandel GesmbH

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AGB

1. Diese allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen bilden einen unteilbaren Bestandteil aller unserer Angebote sowie sämtlicher mit uns abgeschlossenen Kaufverträge. Alle vom Käufer gemachten Vorschriften und Bemerkungen, welche sich mit diesen Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen decken, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden, und gelten nur für jenes Geschäft, für das sie vereinbart worden sind.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht von uns schriftlich anderes erklärt ist.

3.Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist, für die von uns jeweils angegeben Mengeneinheit ohne Gebinde, einschließlich Zollgebühren, Mineralölsteuer und sonstiger öffentlicher   Abgaben auf Grund des am Tage des Abschlusses geltenden Raffinerieabgabepreises, Zoll-, Steuer-,Abgaben- und Frachtsätze sowie Devisenkurse, jedoch ausschließlich Umsatzsteuer. Soweit sich die Sätze zum Liefertag ändern und solche Änderungen in Bezug auf die betreffende

Lieferung bei uns kostenwirksam sind, ändern sich auch die zur Berechnung Gelagen den Preise entsprechend.

4.Für die Berechnung ist das in der Lieferraffinerie bzw. auf dem Lieferlager festgestellte Gewicht maßgebend. Bei Lieferung in Verbindung mit geeichten Messvorrichtungen werden die mittels dieser festgestellten Mengen berechnet.

5. Soweit wir die Lieferung nicht mittels eigenen Straßenfahrzeugs durchführen, gilt unsere Lieferpflicht mit der Übergabe der Ware an den Abholer, Spediteur od. Frachtführer als erfüllt, und sämtliche Risiken gehen hiermit auf den Käufer über. Die Abnahme der Ware hat, falls nicht anders vereinbart ist, in ungeteilter Menge zu erfolgen. Wir behalten uns Teillieferungen vor, die hinsichtlich der Bezahlung als besondere Geschäfte gelten. Wir haften nicht für die Einhaltung bestimmter Liefertermine und Lieferfristen. Insbesondere stehen unsere Lieferzusagen auch unter dem Vorbehalt wichtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

6. Beanstandungen der Ware haben unverzüglich nach eintreffen zu erfolgen. Bei begründeter und rechtzeitiger Bemängelung der Ware sind wir verhalten, sie zurückzunehmen und Ersatz zu liefern.

7. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Ist abweichend hiervon ein Zahlungsziel vereinbart, so beginnt dieses mit dem Liefertag. Wir behalten uns vor die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen. Zahlungen an Personen, die von uns ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt wurden, bzw. sich nicht durch eine firmenmäßig gefertigte Inkassovollmacht ausgewiesen haben, werden von uns nur anerkannt, wenn sie uns und soweit sie uns tatsächlich zugekommen sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zu Berechnung von Verzugszinsen bis zur doppelten Höhe der jeweils geltenden Bankrate der Österreichischen Nationalbank ab Fälligkeit berechtigt. Die Ware bleibt bis zur völligen Begleichung sämtlicher Forderungen, bei Hereinnahme von Wechseln oder Schecks bis zur Einlösung, unsere Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung aller bereits entstandenen und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Soweit unsere Ware mit solcher aus anderen Lieferanten vermischt wurde, steht uns das Recht auf Ersatzaussonderung zu. Bei Pfändung ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des Kaufpreises befugt.

8. Falls der Käufer die Ware am  vertraglich vereinbarten Ort nicht oder nicht zur Gänze übernimmt, sind wir berechtigt, entweder auf der nachträglichen Abnahme zu beharren oder über die Ware bzw. den nicht übernommen Rest anderweitig zu verfügen. Es steht uns in diesem Falle auch zu, von bestehenden Kaufverträgen unverzüglich zurückzutreten. Wir haben dem Käufer gegenüber Anspruch auf volle Vergütung des Schadens, welchen wir dadurch erlitten haben, dass die Ware nicht oder nicht zur Gänze oder verspätet übernommen wurde. So gehen allfällige Transportkosten bzw. zusätzliche Transportkosten für die Hin-, Rück- oder Weitertransport und etwaige Einlagerungs- und Wagenstandgelder unbeschadet unserer weitergehenden Ersatzansprüche zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht für die Nachteile, welche dem Käufer dadurch erwachsen, dass von diesem nachträglich

verlangte Änderungen oder Spezifikationen oder Versanddispositionen nicht realisiert wurden. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine falsche oder ungenaue Versandanschrift gegeben hat, gehen stets zu dessen Lasten. Anspruch auf Schadenersatz steht uns dem Käufer gegenüber auch dann zu, wenn dieser irgendeine andere Vertragsbedingung nicht eingehalten hat. Für den Käufer dadurch entstehender Schäden haften wir in keiner Weise.

9.Alle Fälle höherer Gewalt, wie überhaupt alle Ereignisse, oder Hindernisse, die außerhalt unseres Machtbereiches liegen und die Lieferung verhindern, verzögern oder sonst wie nachteilig beeinflussen, verschaffen uns das Recht, die Lieferung für die Dauer solcher Zustände hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In beiden Fällen sind wir nicht Schadenersatzpflichtig. Unter höherer Gewalt sind alle unvorhergesehenen Ereignisse oder Umstände zu verstehen, welche uns an der Durchführung der Lieferung gemäß den Vertragsbedingungen hindern, wie Ausfall von in Aussicht genommenen Bezugsquellen, Störungen und Hemmnisse im Verkehr, Maßnahmen und Verhaltensweisen ausländischer und inländischer Behörden usw.

10. Gerichtsstand Spittal a.d. Drau und zwar auch im Wechsel und Scheckprozess.